Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag, dem 16. Juli 2020, eine Entscheidung über zwei Mechanismen gefällt, auf dessen Grundlage Unternehmen personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) in andere Länder übertragen können. Der Gerichtshof hat das EU-USA Privacy Shield Framework für ungültig erklärt, zugleich aber die Gültigkeit der Standardvertragsklauseln bestätigt.
Wir bei Palo Alto Networks sind der Ansicht, dass Datenschutz für das Vertrauen unserer Kunden wichtig ist, und möchten unseren Kunden versichern, dass ihre Daten mit Palo Alto Networks gemäß der Entscheidung des Gerichts weiterhin in die USA fließen können. Palo Alto Networks hat sich bei der Übertragung von Kundendaten aus dem EWR in die USA zusätzlich zum Privacy Shield Framework auf die Standardvertragsklauseln festgelegt. Da die Standardvertragsklauseln weiterhin gültig sind, schränkt die Entscheidung unsere Fähigkeit die Kundendaten weiter zu schützen, nicht ein. Es sind keine Änderungen an den Kundenvereinbarungen oder der Nutzungsbedingungen unserer Produkte und Dienstleistungen durch unsere Kunden erforderlich.